ARZTHAFTUNGSRECHT - Rechtsanwaltskanzlei Markus Faißt

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Unfall- und Arzthaftungsrecht

Ich bearbeite Mandate aus allen Gebieten des Unfallrechtes und vertrete im Arzthaftungsrecht ausschließlich Patienten bei Behandlungsfehlern.



Unfall- und Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet des Zivilrechtes und regelt die Verantwortlichkeit von Ärzten und Krankenhäusern, wenn bei Ausübung des Berufes schuldhaft ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Zwischenzeitlich sind die Patientenrechte in den §§ 630 a bis  630 h BGB durch den Gesetzgeber geregelt. Neben dem Behandlungsvertrag sind die stark richterrechtlich geprägten deliktischen Haftungstatbestände die wichtigsten Anknüpfungspunkte der Arzthaftung. Gleiches Recht kommt im Unfallrecht zur Anwendung. Jahr für Jahr liegen allein rund 300.000 Unfälle mit Personenschäden im Straßenverkehr vor. Häufig liegen die vorgeschlagenen Entschädigungen unter dem, was Ihnen zusteht, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind. Ich kann gerade nach einem schweren Unfall mit Personenschaden dafür sorgen, dass Sie trotz bleibender gesundheitlicher Einschränkungen zumindest weitgehend finanziell selbstbestimmt Ihr Leben fortführen können. Gemeinsam mit Fachärzten, Sachverständigen und Gutachtern aller Fachrichtungen ermittelte ich sämtliche Schadensersatzpositionen. Insbesondere bei den Personenschäden prüfe ich Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden und den Erwerbsschaden.

Ebenso können im Falle eines schuldhaften ärztlichen Kunstfehlers bei einer Operation schwere gesundheitliche Folgen eintreten, die Belastung kann für Sie und Ihre Familie finanziell erheblich und gelegentlich auch Existenz vernichtend sein. Vielfach stehen dann gerade bei schweren Behandlungsfehlern den Patienten Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe zu, deren Regulierung infolge der gesetzlichen Tücken und Beweislastregeln unbedingt durch einen Rechtsanwalt begleitet werden muss. Wenn Sie vermuten, dass Sie falsch behandelt wurden, sollten Sie mir Ihren Fall schildern. Ich stehe als Patientenanwalt an Ihrer Seite. Die Erstberatung ist in diesem Fall immer kostenlos.

Meine Kanzlei vertritt ausschließlich Patienten, denen durch einen ärztlichen Kunst- Behandlungs- oder Aufklärungsfehler ein Schaden entstanden ist. Als Patientenanwalt stehe ich somit unabhängig und konsequent auf Ihrer Seite. Ich setzte Ihre Ansprüche oder die Ihrer Kinder auf Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld gegenüber den Krankenhausträgern, deren Versicherungen und den beteiligten Ärzten bei einer Fehlbehandlung auch gerichtlich durch.   
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97618 Unsleben
Fon: +49 (0) 9773 897610
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