Rechtsgebiet

Kompetent.

Verlässlich.

Persönlich.

Anwalt für Arzthaftungsrecht in Unsleben und Umgebung von Bad Neustadt

Ich vertrete im Arzthaftungsrecht ausschließlich Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und fehlerhafte medizinische Behandlung.

Ersteinschätzung: 09773 / 897 610

Rechtsanwalt Markus Faißt

Seit über 20 Jahren für Mandanten im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Unfall- und Arzthaftungsrecht tätig.

Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet des Zivilrechtes und regelt die Verantwortlichkeit von Ärzten und Krankenhäusern, wenn bei Ausübung des Berufes schuldhaft ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Zwischenzeitlich sind die Patientenrechte in den §§ 630 a bis 630 h BGB durch den Gesetzgeber geregelt. Neben dem Behandlungsvertrag sind die stark richterrechtlich geprägten deliktischen Haftungstatbestände die wichtigsten Anknüpfungspunkte der Arzthaftung.

Unfallrecht

Gleiches Recht kommt im Unfallrecht zur Anwendung. Jahr für Jahr liegen allein rund 300.000 Unfälle mit Personenschäden im Straßenverkehr vor. Häufig liegen die vorgeschlagenen Entschädigungen unter dem, was Ihnen zusteht, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind. Ich kann gerade nach einem schweren Unfall mit Personenschaden dafür sorgen, dass Sie trotz bleibender gesundheitlicher Einschränkungen zumindest weitgehend finanziell selbstbestimmt Ihr Leben fortführen können.

Gemeinsam mit Fachärzten, Sachverständigen und Gutachtern aller Fachrichtungen ermittelte ich sämtliche Schadensersatzpositionen. Insbesondere bei den Personenschäden prüfe ich Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden und den Erwerbsschaden.

Behandlungsfehler und Patientenvertretung

Ebenso können im Falle eines schuldhaften ärztlichen Kunstfehlers bei einer Operation schwere gesundheitliche Folgen eintreten, die Belastung kann für Sie und Ihre Familie finanziell erheblich und gelegentlich auch Existenz vernichtend sein. Vielfach stehen dann gerade bei schweren Behandlungsfehlern den Patienten Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe zu, deren Regulierung infolge der gesetzlichen Tücken und Beweislastregeln unbedingt durch einen Rechtsanwalt begleitet werden muss.

Wenn Sie vermuten, dass Sie falsch behandelt wurden, sollten Sie mir Ihren Fall schildern. Ich stehe als Patientenanwalt an Ihrer Seite. Die Ersteinschätzung ist in diesem Fall immer kostenlos.

Meine Kanzlei vertritt ausschließlich Patienten, denen durch einen ärztlichen Kunst- Behandlungs- oder Aufklärungsfehler ein Schaden entstanden ist. Als Patientenanwalt stehe ich somit unabhängig und konsequent auf Ihrer Seite. Ich setze Ihre Ansprüche oder die Ihrer Kinder auf Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld gegenüber den Krankenhausträgern, deren Versicherungen und den beteiligten Ärzten bei einer Fehlbehandlung auch gerichtlich durch.

Unfall- und Arzthaftungsrecht

Ich bearbeite Mandate aus allen Gebieten des Unfallrechtes und vertrete im Arzthaftungsrecht ausschließlich Patienten bei Behandlungsfehlern.

Kanzleiphilosophie

Kompetent, verlässlich, persönlich, lösungsorientiert

Im Fokus steht für mich der Mensch: Ich nehme mir Zeit für individuelle Beratung, schnelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die verständliche Darstellung juristischer und ökonomischer Risiken. Meine Mandanten schätzen meine kluge Strategie, schnelle Reaktionszeit und zuverlässige Begleitung – auch bundesweit.

Eine frühzeitige Beratung ist oft entscheidend, um kostspielige Prozesse zu vermeiden. Ich unterstütze Sie mit meinem wirtschaftlichen Verständnis und sozialem Gespür und strebe stets nach einer pragmatischen, finanziell sinnvollen Lösung.

Ihr Anliegen – meine Aufgabe

Schildern Sie mir Ihren Fall – unabhängig vom genannten Rechtsgebiet finde ich eine Lösung oder empfehle Ihnen einen kompetenten Kollegen meines Vertrauens. 

Kontaktieren Sie mich unkompliziert für eine kurzfristige Terminvereinbarung – auch außerhalb üblicher Bürozeiten.

Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung als zugelassener Rechtsanwalt.

„Wer schuldig ist braucht gute Anwälte. Wer unschuldig ist, braucht die besten“.
Kuß Norbert (Justizopfer; 1943 -)

Bundesweite Vertretung

Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler

Zugelassen als Anwalt seit 2001

Persönliche und kompetente Beratung