Strafrecht mit allen Nebengebieten
Ich bin Strafverteidiger und berate und verteidige in allen Gebieten des Strafrechtes und sämtlichen Nebengebieten ausnahmslos.
Auch in dringenden Fällen bin ich als Strafverteidiger schnell und rasch erreichbar.
Strafrecht
Als Strafverteidiger übernehme ich Ihren Fall und verteidige Sie in allen Strafrechtsgebieten ausnahmslos. Ich übernehme die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsdelikten, Bußgeldsachen, Wirtschaftsstrafrecht, Körperverletzung, Waffenrecht, Kapital- und Eigentumsdelikte mit bundesweiter Verteidigung aber auch insbesondere in Bad Neustadt an der Saale, Meiningen, Hildburghausen, Schweinfurt, Bad Kissingen und Würzburg.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Sollte Ihr Fall nicht dabei sein rufen Sie einfach an. Ein strafrechtliches Verfahren bedeutet für die Opfer wie für Beschuldigte eine überaus hohe Belastung. Alleine die Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Straftat können das Ansehen gefährden und schlimmstenfalls drohen hohe Geld- und Gefängnisstrafen bei Verurteilung wegen einer Straftat.
Es ist daher besonders wichtig, dass Sie frühzeitig und sofort einen Strafverteidiger mit der Wahrung Ihrer Rechte beauftragen. Vielfach lassen sich dann noch die Weichen stellen und ein Strafverfahren vor dem zuständigen Gericht kann vermieden werden. Bitte beachten Sie folgende Grundregel, die jeder Strafverteidiger empfiehlt: „Schweigen ist Gold“. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei oder Behörden, solange Sie nicht mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Nur der Verteidiger hat umfangreiche Akteneinsicht in die Verfahrens- oder Gerichtsakte. Erst danach kann eine effektive Verteidigung ansetzen.
Als Beschuldigter sind Sie lediglich verpflichtet, Angaben zur Person zu machen. Ansonsten haben Sie selbstverständlich das Recht zum Vorwurf zu schweigen. Machen Sie davon unbedingt Gebrauch, erst Recht wenn Sie nervös sind oder unter Druck stehen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Dieser fundamentale Rechtssatz liegt dem deutschen Strafrecht zugrunde und ist auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. Wer schweigt, macht sich weder verdächtig, noch behindert er Ermittlungen oder zieht diese in die Länge. Eine negative Folge entsteht für den Beschuldigten nicht, auch wenn dies vielfach geglaubt oder gesagt wird.
Im Strafrecht stehe ich in allen Belangen zur Verfügung. Rufen Sie einfach an. Sie erreichen mich auch außerhalb der Bürozeiten auf meiner Mobilnummer. Wir finden eine Lösung.
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